EXHUMIERUNG
Exhumierung: übersetzung
Leichenausgrabung
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Ex|hu|mie|rung 〈f. 20〉 das Exhumieren
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Ex|hu|mie|rung, die; -, -en:
das Exhumieren; das Exhumiertwerden.
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Exhumierung
[zu lateinisch exhumare »ausgraben«] die, -/-en, im Strafverfahren das auf Anordnung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft vorgenommene Ausgraben von Leichen oder Leichenteilen zum Zwecke der Leichenschau oder -öffnung (Obduktion), um beim Verdacht einer strafbaren Handlung Beweis zu erheben (§§ 87 StPO). Ähnliches gilt für Österreich (§§ 127 ff. StPO); die Schweiz kennt kantonale Regelungen.
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Ex|hu|mie|rung, die; -, -en: das Exhumieren, Exhumiertwerden: Die E. hatte den Nachweis erbracht (Weber, Tote 99).