FAMILIENPFLEGERIN
Fa|mi|li|en|pfle|ge|rin, die:
weibliche Person, die (nach entsprechender Ausbildung) ↑ Familien (1 a) betreut, bei denen die Versorgung durch die Eltern [vorübergehend] nicht möglich ist (Berufsbez.)
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Fa|mi|li|en|pfle|ge|rin, die: weibliche Person, die (nach entsprechender Ausbildung) Familien (1 a) betreut, bei denen die Versorgung durch die Eltern [vorübergehend] nicht möglich ist (Berufsbez.).