FLURUMGANG
Flurumgang: übersetzung
Flur|um|gang 〈m. 1u〉 Umschreiten der Dorfflur, Bittgang nach heidn. Brauch, auch zu rechtl. Zwecken
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Flurumgang,
vom frühen Mittelalter an bezeugte Begehung eines Grundbesitzes. Mitte des 8. Jahrhunderts wurden damit verbundene Riten verurteilt, dann von der Kirche zur Flurprozession, zum Bittgang für das Gedeihen der Felder umgeformt. In rechtlicher Bedeutung diente der Flurumgang einer regelmäßigen Bestätigung, der nichtschriftlichen Tradierung und Einprägung von Flur- und Gemeindegrenzen. In diesem Sinne kann der Flurumgang auch rein weltlicher Natur sein, wie der Banntag in Liestal.
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Flur|um|gang, der (früher): das [mit Segnungen verbundene] regelmäßige kontrollierende Umgehen der 2↑Flur.