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ERBSCHULZE

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Erbschulze,
 
im durch die deutsche Ostsiedlung erschlossenen Siedlungsgebiet Bezeichnung für den Inhaber des Dorfrichter- und Dorfvorsteheramtes. Dieses erbliche, mit dem Besitz eines mehrere Hufen umfassenden Gutes verbundene Amt wurde zumeist dem Ansiedlungsunternehmer (Lokator) übertragen und war in vielen Fällen mit weiteren Gerechtigkeiten (z. B. Schenk-, Back-, Fischereigerechtigkeit) versehen.


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