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BUNDESABGABENORDNUNG

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Bundesabgabenordnung: übersetzung

Bundesabgabenordnung,
 
Abkürzung BAO, das in Österreich geltende Gesetz vom 28. 6. 1961 (mit zahlreichen Änderungen), das das Verfahren zur Einziehung jener Abgaben, Zölle und Beiträge regelt, die durch die Finanzbehörden des Bundes (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 1974) aufgrund der einzelnen Steuergesetze (z. B. Umsatzsteuergesetz 1994) zu erheben sind.Neben Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten, die formellen Ermittlungsgrundsätze, die Entscheidung durch Bescheid und die Abgabeneinziehung sowie die den Parteien offen stehenden Rechtsmittel enthält die BAO auch allgemeine Grundsätze des (materiellen) Abgabenrechts, wie Vorschriften über die Entstehung des Abgabenanspruchs, die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Abgabenrecht und die Voraussetzungen der Abänderung, Zurücknahme und Aufhebung abgabenrechtlicher Bescheide. Im Bereich der Länder und der Gemeinden bestehen jeweils eigene Abgabenordnungen, die inhaltlich vergleichbare Bestimmungen enthalten.
 
Literatur:
 
C. Ritz: B. Komm. (Wien 1994);
 G. Stoll: B. Komm., 3 Bde. (Wien 1994).


T: 40