ANRECHTSSCHEIN
Anrechtsschein: übersetzung
Ạn|rechts|schein, der (Wirtsch.):
Zwischenschein, den ein Aktionär vor der Emission der eigentlichen Aktien erhält.
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Ạn|rechts|schein, der (Wirtsch.): Zwischenschein, den ein Aktionär vor der Emission der eigentlichen Aktien erhält.