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BESCHULDIGEN

найдено в "Universal-Lexicon"
beschuldigen: übersetzung

zur Last legen; Schuld geben; anlasten; bezichtigen; inkriminieren; Schuld zuweisen; ankreiden (umgangssprachlich); verdächtigen; belasten; anschuldigen; vorhalten; vorwerfen; zum Vorwurf machen; Vorwürfe machen; anklagen; unterstellen; verklagen

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be|schul|di|gen [bə'ʃʊldɪgn̩] <tr.; hat:
(jmdm. etwas) zur Last legen; (jmdm.) die Schuld (an etwas) geben:
man beschuldigte sie des Mordes; man beschuldigte ihn, einen Diebstahl begangen zu haben.
Syn.: anklagen, anschuldigen, bezichtigen, verantwortlich machen, verdächtigen.

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be|schụl|di|gen 〈V.tr.; hat〉 jmdn. \beschuldigen
1. jmdm. die Schuld geben, jmdn. für den Täter erklären
2. jmdn. wegen einer Straftat bei Gericht anzeigen (vor der öffentl. Klage)
● jmdn. des Diebstahls \beschuldigen; man hat ihn beschuldigt, Geld gestohlen zu haben; jmdn. falsch, zu Unrecht \beschuldigen

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be|schụl|di|gen <sw. V.; hat [mhd. beschuldigen, ahd. sculdigōn]:
jmdm. etw. zur Last legen, jmdm. die Schuld an etw. geben:
jmdn. des Mordes, Landesverrats, Ehebruchs b.;
man beschuldigte ihn, einen Diebstahl begangen zu haben;
sich selbst b.;
ich will niemand[en] b.

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be|schụl|di|gen <sw. V.; hat [mhd. beschuldigen, ahd. sculdigōn]: jmdm. etw. zur Last legen, jmdm. die Schuld an etw. geben: jmdn. des Mordes, Landesverrats, Ehebruchs b.; man beschuldigte ihn, einen Diebstahl begangen zu haben; ... und gibt endlich ... zu erkennen, wessen der Konsul beschuldigt worden war (Enzensberger, Einzelheiten I, 41); sich selbst b.; ich will niemand[en] b.


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
beschuldigen: übersetzung

beschuldigen, accusare (jmd. bei einem dritten als dem Richter anklagen, um Gerechtigkeit zu erlangen). – incusare (jmd., dessen Betragen u. Benehmen Mißfallen u. Unwillen erregt hat, beschuldigend angehen, unmittelbar einer Schuld zeihen, indem man sich an ihn selbst wendet. mündlich od. schriftlich). – insimulare (jmd. einer Schuld verdächtigen, ihm den Verdacht einer Schuld aufbürden, dieser mag begründet sein oder nicht, lmd. bezichtigen). – arguere (unter Anführung von überführenden Belegen und Beweisen einer Sache zeihen). – culpam in alqm conferre. alci culpam attribuere (jmdm. oder einer Sache die Schuld beimessen). – crimen alci afferre od. inferre. in crimen vocare od. adducere. crimen in alqm conferre. crimine compellare (jmdm. eine Anschuldigung machen. gleichviel ob begründet od. nicht). – criminari (in böser Absicht, verleumderisch jmd. anschuldigen, anschwärzen). – fälschlich b., falso crimine od. falsis criminationibus insimulare; crimen od. aliquid criminis confingere alci od. in alqm (eine Beschuldigung andichten); einer Sache, falso conferre alqd in alqm.



найдено в "Большом немецко-русском словаре"


beschuldigen vt (G) книжн.

обвинять (кого-л. в чём-л.)

j-n eines Verbrechens beschuldigen — обвинять кого-л. в преступлении, вменять в вину кому-л. какое-л. преступление

er wird beschuldigt, einen Menschen ermordet zu haben — он обвиняется в том, что убил человека



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
vt G
обвинять (кого-л. в чём-л.)
j-n eines Verbrechens beschuldigen — обвинять кого-л. в преступлении, приписывать кому-л. какое-л. преступление
er wird beschuldigt, einen Menschen ermordet zu haben — он обвиняется в том, что убил человека


найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
beschuldigen: translation

beschuldigen v charge; accuse; incriminate; blame


найдено в "Голландско-русском словаре"
обвинить; вменить в вину; наговорить на; взвести на напраслину
T: 63