DJAMAA
Djamaa: übersetzung
Djamạa
[dʒ-; arabisch »Schar«, »Versammlung«] die, -, als religiöser Begriff im Islam Bezeichnung für die Gemeinschaft der rechtgläubigen Muslime, jedoch mit etwas anderer Akzentsetzung als der Begriff Umma: Djamaa meint die Gesamtheit derer, die sich in Abgrenzung gegen häretische Neuerungen (Bida) an die wahre überlieferte Glaubenslehre halten.
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Dja|mạa, die; - [arab. ǧama'ah = Schar; Versammlung] (islam. Rel.): Gemeinschaft der rechtgläubigen Muslime (die sich in Abgrenzung gegen alle Neuerungen an die wahre überlieferte Glaubenslehre halten).