AUSLOBEN
ausloben: übersetzung
als Belohnung aussetzen; ausschreiben
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aus||lo|ben 〈V. tr.; hat〉
1. 〈Rechtsw.〉 etwas \ausloben eine Belohnung für etwas durch öffentl. Bekanntmachung aussetzen
2. einen Preis \ausloben einen Wettbewerb ausschreiben
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aus|lo|ben <sw. V.; hat:
1. (Rechtsspr.) als Belohnung aussetzen:
für die Aufklärung eines Verbrechens einen Geldbetrag a.
2. (einen Wettbewerb) ↑ ausschreiben (3):
ein Preisrätsel a.
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aus|lo|ben <sw.V.; hat: 1. (Rechtsspr.): als Belohnung aussetzen: für die Aufklärung eines Verbrechens einen Geldbetrag a.; Henkel veranstaltete einen Wettbewerb ..., bei dem für jeden akzeptablen Namen 50 Mark ausgelobt waren (Spiegel 13, 1966, 115). 2. (einen Wettbewerb) ↑ausschreiben (3): Denn eine Boulevardzeitung sucht die Nähe zur Jugend und hat deshalb zielgruppengerecht ein schwieriges Preisrätsel ausgelobt (SZ 29. 4. 99, 2); Der ... Bildhauer ... gehörte zu den Teilnehmern des Wettbewerbs, der für die Neckartor-Gestaltung ausgelobt wurde (MM 1. 10. 80, 40).