BERECHTIGTERWEISE
berechtigterweise: übersetzung
be|rẹch|tig|ter|wei|se 〈Adv.〉 zu od. mit Recht
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be|rẹch|tig|ter|wei|se <Adv.> (Papierdt.):
mit Recht:
die Betroffenen sind b. erbost.
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be|rẹch|tig|ter|wei|se <Adv.> (Papierdt.): mit Recht.