BLUTGELD
Blutgeld: übersetzung
Blut|geld 〈n. 12; unz.; früher〉 = Wergeld
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Blutgeld,
1) im deutschen Mittelalter Belohnung für denjenigen, durch dessen Zeugnis ein Verbrecher überführt wurde.
2) nach germanisch-mittelalterlichem Recht Bußzahlung für die Tötung eines Menschen (Wergeld).
3) Abgabe an den Inhaber der Hoch- oder Blutsgerichtsbarkeit.
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Blut|geld, das (hist.): 1. Sühnegeld, das der Mörder an die Sippe des von ihm Ermordeten zahlt, Wergeld. 2. Belohnung für das Anzeigen eines Mörders.