1) bei der Dreifelderwirtschaft eines der Flurstücke, in die die gesamte Dorfflur zerfiel und deren jedes mit der gleichen Frucht bestellt wurde.
2) in Nordwestdeutschland eine zum Eschdorf (Drubbel) gehörende, häufig runde, stets eingehegte Ackerfläche von bis zu 2 km Durchmesser, die von unbebautem Land umgeben war und meist dem Anbau von Roggen diente. Trotz der Einfelderwirtschaft lag der Esch in Gemengelage und unterlag dem Flurzwang.