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ARBEITSGEMEINSCHAFT DER ÖFFENTLICHRECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

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Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland: übersetzung

Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland,
 
Abkürzung ARD, nicht rechtsfähiger Verband der Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg, Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk, Sender Freies Berlin, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk sowie der Bundesrundfunkanstalt Deutsche Welle zur Bearbeitung gemeinsamer Aufgaben des Programms sowie rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher (Finanzausgleich) Fragen.Außer Hörfunkprogrammen, regionalen und 3. Fernsehprogrammen produzieren und verbreiten die ARD-Anstalten seit 1954 das Gemeinschaftsprogramm Deutsches Fernsehen, seit 1985 unter der Bezeichnung Erstes Deutsches Fernsehen (seit 1996 auch Das Erste) und sind seit 1992 am deutsch-französischen Kulturkanal ARTE, seit 1993 am Satellitenprogramm 3sat, seit 1994 am DeutschlandRadio, seit 1997 am Kinderkanal (KI.KA) und am Dokumentationskanal Phoenix beteiligt. Seit 30. 8. 1997 wird ein erweitertes digitales Programmbouquet (ARD Digital) über Kabel und Satellit ausgestrahlt. Die Geschäftsführung der ARD wechselt; ständiges ARD-Büro, Sitz: Frankfurt am Main. Rechtsgrundlagen sind neben der Satzung der ARD der Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland einschließlich des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. (Rundfunk, Fernsehen)
 
Literatur:
 
ARD-Jb., hg. v. der ARD (1969 ff.).


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