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AUSLANDSSCHULEN

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Auslandsschulen,
 
schulische Einrichtungen auf fremdem Staatsgebiet; sie werden von vielen Staaten in fast allen Teilen der Welt unterhalten. Die deutschen Auslandsschulen (meist Grundschulen mit Kindergarten, weiterführende Sekundarschulen, auch technische und kaufmännische Schulen) sind in der Regel Privatschulen, die von Schulvereinen, in denen meist Angehörige des Gastlandes Sitz und Stimme haben, von Kirchen, kommunalen Verbänden oder Firmen getragen werden.An den Auslandsschulen gilt das Schulrecht des Gastlandes; der Unterricht wird zum Teil in dessen Sprache erteilt, die Schule wird auch von Kindern Einheimischer besucht. Die Auslandsschulen machen sich die Vermittlung ihrer Kultur und Sprache in anderen Ländern zur Aufgabe. Eine Sonderstellung nehmen die Europaschulen ein. Die deutschen Auslandsschulen werden durch das Schulreferat des Auswärtigen Amtes, den Ausschuss für das Auslandsschulwesen bei der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt in Köln betreut. Einige Auslandsschulen ermöglichen bei einem deutschen Schulen entsprechenden Lehrplan teils direkt, teils über eine erweiterte Ergänzungsprüfung auch das Abitur. Andere sind berechtigt, Prüfungen für das »Deutsche Sprachdiplom« abzunehmen.


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