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EUROPÄISCHE SICHERHEITS UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK

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Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
 
Abkürzung ESVP, die vom Europäischen Rat im Dezember 1999 gebilligte Entwicklung der Fähigkeit der EU zur militärischen und zivilen Krisenbewältigung und Konfliktprävention im Einklang mit den Grundsätzen der UN-Charta.Damit soll die EU in die Lage versetzt werden, autonom Beschlüsse zu fassen und in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht beteiligt ist, jedoch in enger Konsultation und Kooperation mit der NATO, als Reaktion auf internationale Krisen EU-geführte militärische Operationen einzuleiten und durchzuführen. Die Schaffung einer europäischen Armee ist damit jedoch nicht vorgesehen. Zur Koordinierung der militärischen Aktivitäten wurde im Februar 2000 die Errichtung eines Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK), eines Militärausschusses und eines Militärstabes beschlossen; entsprechende Interimsgremien nahmen im März 2000 ihre Arbeit auf, die im Januar 2001 als ständige Institutionen etabliert wurden. Außerdem soll bis spätestens 2003 eine schnelle Eingreiftruppe für Kriseneinsätze mit bis zu 60 000 Mann aufgestellt werden. Im zivilen Bereich ist die Schaffung eines Ausschusses zur Koordinierung des zivilen Krisenmanagements geplant.


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