ABSOLUTIV
Absolutiv: übersetzung
Ạbsolutiv
der, -s/-e, Sprachwissenschaft: 1) Kasus im Grönländischen und in typologisch ähnlichen Sprachen, in dem das Subjekt bei intransitiver und das Objekt bei transitiver Satzkonstruktion erscheint (Ergativ); 2) Kasus des Subjekts und des nominalen Prädikats in den semitischen Sprachen; 3) erstarrter Kasus eines Verbalabstraktums als nähere Bestimmung eines Hauptverbs (Supinum).
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Ab|so|lu|tiv, der; -s, -e (Sprachw.): 1. Kasus in bestimmten Sprachen (z. B. im Grönländischen), in den das Subjekt bei intransitiven u. das Objekt bei transitiven Satzkonstruktionen gesetzt wird. 2. Kasus des Subjekts u. des nominalen Prädikats in den semitischen Sprachen. 3. Absolutivum.