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AUTOMATEN

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Automaten: übersetzung

Automaten (automatons; automates; automati), finden im Bahnbereiche vielfache Verwendung, u. zw. zunächst für Zwecke der Bahnverwaltung selbst, so z.B. zur Verabfolgung von Fahr- und Bahnsteigkarten. Die Fahrkartenautomaten finden zumeist in Bahnhofvorhallen Aufstellung, wo es sich um regelmäßigen Massenverkehr zwischen bestimmten Orten handelt, beispielsweise auf der Berliner Stadtbahn.

Die zum Verkauf von Bahnhofeintrittskarten dienenden A. sind mit Aufschriften versehen, die die Art der Handhabung und den Preis der zum Verkauf gelangenden Karten, ferner die Anzahl und Gattung der für die Einwurföffnungen bestimmten Münzsorten leicht und deutlich ersehen lassen. Sie sind derart eingerichtet, daß nach Einwurf der entsprechenden Geldstücke die Karte zumeist schon mit dem Datum der Ausgabe automatisch abgestempelt in eine Schale fällt, und falls der Mechanismus gestört oder der Einwurf von unrichtigen Geldstücken erfolgt sein sollte, die Rückgabe der eingeworfenen Münzen sofort automatisch erfolgt, und daß bei Ausgabe der letzten Karte die betreffende Geldeinwurfsöffnung sich selbsttätig verschließt.

Die A. zur Ausgabe von Fahrkarten werden, um das Einwerfen zweier ungleicher Münzen zu vermeiden, oft auch so gebaut, daß nach Einwurf eines größeren Betrages in gleichartigen Münzen zugleich mit der Karte die Herausgabe des Restbetrages erfolgt.

Als A. in Personenwagen wären jene in den Wagen der ungarischen Staatsbahnen, die zur Verabfolgung von Reiselektüre, und die auf den deutschen Eisenbahnen in den Toiletteräumen der Wagen befindlichen A., die zur Verabreichung von Seife, Handtuch und Klosettpapier dienen, zu erwähnen.

Die Aufstellung der Verkaufsautomaten für Versicherungspolizzen, Postwertzeichen, Postkarten, verschiedene Eßwaren u.s.w., ferner der Fernsprechautomaten erfolgt gewöhnlich auf Grund eines zwischen der Bahnverwaltung und der betreffenden Automatenunternehmung, die die A.zur Aufstellung bringen will, geschlossenen Vertrages.

Das Nachfüllen und Instandhalten der A. sowie die Geldabfuhr wird vielfach durch Bahnbedienstete besorgt, denen hiefür vom Unternehmer ein Anteil an der Bruttoeinnahme zugesprochen wird.

Der Unternehmer haftet für jeden Schaden, der durch die Aufstellung oder durch den Betrieb der A. den Anlagen der Bahnanstalt oder dritten Personen zugefügt wird, und sind Reklamationen wegen nicht richtig funktionierender A. an den Unternehmer zu richten. Die behördliche Bewilligung zum Betrieb der A. hat der Unternehmer der Bahnanstalt vorzuweisen, und hat er auch alle Steuern und Gebühren sowie etwaige Reparaturkosten sowohl an den A. als auch am Bahneigentum, das durch die Aufstellung der A. beschädigt wurde, letzteres auch nach endgültiger Entfernung der A., aus Eigenem zu bestreiten.

Zumeist wird für die Aufstellung der A. ein Platzzins eingehoben und außerdem eine entsprechende Kaution zur allfälligen Schadloshaltung der Bahnverwaltung verlangt.

Die Bedingungen für die Anbringung der A. in den Personenwagen sind im allgemeinen mit den in den Verträgen für die Aufstellung auf den Bahnhöfen enthaltenen Bedingungen gleichlautend, nur ist für die in Kurswagen angebrachten A., die im Verkehr Zollgrenzen zu überschreiten haben, noch die Zustimmung der in Betracht kommenden ausländischen Zollbehörden einzuholen, wobei das Einverständnis der ausländischen Bahnverwaltungen vorausgesetzt ist.

Die A. in Personenwagen müssen entweder so gebaut sein, daß ein klagloses Funktionieren auch nach Einwurf der entsprechenden ausländischen Münzsorten verbürgt ist, oder aber es muß der A. vor Überschreitung der Grenzstationen so versperrt werden, daß ein Einwerfen von Geldstücken unmöglich ist. Wird ein Wagen, in dem A. angebracht sind, aus irgend einem Grund außer Verkehr gestellt, oder erfolgt überhaupt eine Betriebseinstellung, so hat die Automatenunternehmung nach den Vertragsbestimmungen in der Regel kein Anrecht auf Ersatz des Verdienstentganges und läuft gleichwohl die Platzmiete weiter.



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Automaten: übersetzung

Automaten, mechanische Vorrichtungen, die nach meist unsichtbar angeordneter Auslösung einer Hemmung (durch leichten Zug oder Druck) bestimmte mechanische Funktionen selbsttätig verrichten (wie z.B. die Springzeiger oder Schlagwerke an Uhren, Spieldosen, Wasserspringwerken u.s.w.) oder die Vornahme bestimmter Handlungen gestatten, wie z.B. das Ausziehen von Schubladen, die Entnahme einer bestimmten Flüssigkeitsmenge, das Oeffnen von Gucklöchern für gewisse Zeit, die Benutzung einer Wage u.s.w. Der zur Auslösung der Hemmung erforderliche leichte Druck wird bei den in neuerer Zeit so weitverbreiteten Verkaufsautomaten oder automatischen Wagen durch das Hineinwerfen eines Geldstückes von bestimmter Größe in einen dazu bestimmten Führungskanal hervorgerufen.

Alle Verkaufsautomaten erhalten in einem verschlossenen Kasten K einen Schieber S derart angeordnet, daß dieser unter der Einwirkung der Spiralfedern F und F1 stets in zurückgeschobenem Zustande erhalten wird (s. die Figur) und auch in diese Lage wieder zurückgeführt wird, wenn durch den Handgriff F der Schieber ganz nach vorn gezogen worden ist, gleichgültig, ob der Automat durch Abgabe einer Ware seinen Zweck betätigt hat oder nicht.Wird aber durch den Einführungskanal E ein bestimmtes Geldstück G in den Automaten eingeführt, so gleitet das Geldstück infolge seines eignen Gewichtes nach unten und setzt sich in einem Schlitze des Schiebers fest, weil ein vollständiges Heruntergleiten des Geldstückes G in den Sammelkasten M so lange unmöglich ist, als die mit einer Nase Ν versehene Feder J wirkt. Bei der nun vorzunehmenden Betätigung des Schiebers führt dieser auch das Geldstück G mit sich, und dieses schiebt nun das auf zwei seitlichen Führungsleisten liegende Warenstück I vor sich her, indem sich die Verschlußklappe B öffnet. Selbstverständlich muß das Geldstück G so weit aus dem Schlitz des Schiebers herausragen, daß dem Warenstück I eine genügend große[417] Berührungsfläche geboten wird, doch darf dasselbe in der Mitte nicht aufliegen. Ist nun der Schieber S so weit vorgeschoben, daß der Vorsprung A der Feder J die Vorderwand des Gehäuses K berührt, so wird dadurch die Nase N zurückgeschoben, und das Geldstück G fällt entweder unmittelbar oder durch Vermittlung einer entsprechenden Führungsrinne in den Sammelkasten M. In demselben Augenblick hat das Warenstück I das Ende der seitlichen Führungsleisten erreicht und fällt infolge seines Gewichtes nach unten, wo es aus einer dazu angeordneten Schale von jedermann entfernt werden kann. Unter der Einwirkung des Belastungsgewichtes R wird nun ein zweites Warenstück auf die seitlichen Führungsleisten gepreßt, um dann durch ein zweites eingeführtes Geldstück wieder nach vorn geschoben werden zu können. Bei diesem System von Verkaufsautomaten kann der Schieber auch dann herausgezogen werden, wenn kein Einwurf eines Geldstückes stattgefunden hat; es gibt jedoch auch andre Systeme, bei denen eine Betätigung des Schiebers erst dann möglich wird, wenn das eingeführte Geldstück auf seinem Wege nach unten eine den Schieber beeinflussende Sperrung auslöst. Den verschiedenen Zwecken der Automaten entsprechend hat man denselben auch äußerlich sehr verschiedene Formen gegeben, wobei jedoch stets darauf zu achten ist, daß dem Einwurfsloche oder Maul eine solche Abmessung gegeben wird, daß eine mißbräuchliche Betätigung des Automaten durch einen minderwertigen Gegenstand unmöglich wird.

F. Hoch.

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