BOYKOTTHETZE
Boykotthetze: übersetzung
Boykọtthetze,
nach Art. 6 der bis 1968 gültigen Verfassung der DDR unbestimmter Tatbestand zur Erfassung aller politisch missliebigen Handlungen, der zwischen 1950 und 1957 die Grundlage der politischen Terrorjustiz bildete; wurde aber auch nach 1960 gelegentlich angewendet; abgelöst durch den Tatbestand der staatsfeindlichen Hetze.
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Boy|kọtt|het|ze, die (DDR): Aufforderung, Aufhetzung zum Boykott.