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BULLE

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Bulle: übersetzung

päpstlicher Erlass; Enzyklika; Herr in Grün (umgangssprachlich); Ordnungshüter; Gesetzeshüter; Ermittler; Schutzmann; Gendarm (österr.); Polizist; Polyp (derb); Muni (schweiz.); Stier; geschlechtsreifes männliches Hausrind

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Bul|le ['bʊlə], der; -n, -n:
1. geschlechtsreifes männliches Rind.
Syn.: Ochse, Stier.
2. (ugs., oft abwertend) Polizist:
Achtung, die Bullen kommen!
Syn.: Auge des Gesetzes (scherzh.), Polyp (salopp), Schutzmann (ugs.).
3. (salopp, meist abwertend) Mann von auffallend kräftigem, plumpem Körperbau:
ihr neuer Freund ist ein richtiger Bulle.

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Bụl|le1 〈m.17
1. 〈Zool.〉 geschlechtsreifes männl. Rind, Zuchtstier
2. 〈fig.; umg.〉 großer starker Mann
3. 〈derb〉 Polizist
[<nddt., engl. bull; zu idg. *bhel- „aufblasen, schwellen, strotzen“; → Ball 1]
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Bụl|le2 〈f. 19
1. Kapsel für Urkundensiegel
2. das Siegel selbst
3. 〈i. w. S.〉 Urkunde mit Metallsiegel
4. 〈i. e. S.〉 päpstl. Erlass
● Goldene \Bulle kaiserliche bzw. königliche Urkunde [<lat. bulla „Blase, Buckel, Kapsel“]
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Bụl|le3 〈f. 19; Nebenform von〉 Pulle

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1Bụl|le , der; -n, -n [mniederd. bulle, eigtl. = der Aufgeblasene, der Strotzende, bezogen auf die Geschlechtsteile]:
1.
a) geschlechtsreifes männliches Rind;
b) männliches Tier verschiedener Großwildarten.
2. (salopp, meist abwertend) Mann von auffallend kräftigem, plumpem Körperbau.
3. (ugs., oft abwertend) Polizei-, Kriminalbeamter:
die -n nahmen einige Vermummte fest.
4. (salopp, Soldatenspr.) jmd., der einen einflussreichen, einträglichen Posten hat.
5. [engl. bull = jmd., der auf Hausse spekuliert, vgl. 1Bär (3)] (Börsenw. Jargon) jmd., dessen Aktivitäten an der Börse von erwartetem Steigen der Kurse geprägt sind.
Das Wort Bulle wird häufig in beleidigender Absicht verwendet. In einem Gerichtsurteil aus den 1980er-Jahren wurde jedoch festgehalten, dass es nicht »automatisch« eine Beleidigung darstellt, da es zuweilen auch als Eigenbezeichnung mit ironischer Distanz verwendet wird.
2Bụl|le , die; -, -n [mhd. bulle < mlat. bulla = Siegel, gesiegelte Urkunde < lat. bulla = kapselförmiges Amulett; Buckel, Knopf, eigtl. = (Wasser)blase]:
1. Siegel[kapsel] aus Metall bes. im Mittelalter.
2.
a) mittelalterliche Urkunde mit einem Siegel aus Metall:
die Goldene B. Kaiser Karls IV.;
b) in lateinischer Sprache abgefasster, feierlicher päpstlicher Erlass.

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I
Bulle
 
[lateinisch bulla »Kapsel«] die, -/-n,  
 1) kapselförmiges, annähernd kreisrundes Siegel aus Metall.
 
Man unterscheidet nach dem Siegelstoff Goldbullen (griechisch Chrysobullon), verwendet durch die byzantinischen Herrscher und die abendländischen Kaiser und Könige, bei den russischen und serbischen Zaren und Großfürsten, bei spanischen, ungarischen und gelegentlich auch anderen Königen; Silberbullen (griechisch Argyrobullon), nur gelegentlich gebraucht in Byzanz und Venedig; Bleibullen (griechisch Molybdobullon), verwendet im antiken Mittelmeerraum, bis zur Gegenwart in der päpstlichen Kanzlei, bei den sizilianischen Normannen, bis zum Untergang der Republik in Venedig, durch die Konzilien von Konstanz und Basel, im nördlichen Mitteleuropa in der Sonderform von Bleiplomben als Güte- und Herstellungszeichen für Tuche. - Bleibullen sind massiv (Schrötlinge), Gold- und Silberbullen hohl. - Die päpstlichen Bullen besitzen einen Durchmesser von circa 4 cm und eine Dicke von circa 0,5 cm; sie werden entweder mit Seidenfäden (»cum filo serico« für feierliche Privilegien) oder einem Hanffaden (»cum filo canapis« für Briefe, Litterae und Urkunden) an dem Pergament befestigt. Ursprünglich zeigen sie nur die auf beide Seiten verteilte Bezeichnung des Papstes mit Namen und Titel. Im 11. Jahrhundert erfolgt der Übergang zum Bildsiegel. Die Anfang des 12. Jahrhunderts abgeschlossene und seither im Wesentlichen beibehaltene Gestaltung hat den Namen des Papstes auf der Vorder- und die Köpfe der Apostel Paulus und Petrus mit der Überschrift SPA (Sanctus Paulus) und SPE (Sanctus Petrus) auf der Rückseite. Die heutige Form dieser Siegel (seit 12. 2. 1931) stammt von Pius XI. - Ausnahmsweise, nämlich bei Urkunden, die zwischen Wahl und Krönung ergingen, ist seit dem Hochmittelalter die Bulle nur halbseitig, mit den Apostelköpfen, geprägt (Halbbulle, lateinisch »Bulla dimidia«).
 
 2) allgemein jede mit einer Bulle 1) versiegelte Urkunde, z. B. Goldene Bulle; speziell eine seit dem 13. Jahrhundert auftretende päpstliche Urkundenart, die zwischen dem feierlicher ausgestatteten Privileg und dem weniger aufwendig gehaltenen Breve steht. Diese Art der Bulle wurde zunächst für Dekrete, allgemeine Verfügungen und politisch bedingte Exkommunikationen verwendet, diente aber zunehmend auch für andere päpstlichen Erlasse und ersetzte insbesondere die Urkundenform der feierlichen Privilegien. Seit dem 15. Jahrhundert wurde die Bezeichnung Bulle auf alle Papsturkunden ausgedehnt, die mit einem Bleisiegel versehen sind. Die für diese Bulle im 17. Jahrhundert allmählich aus der gotischen Schrift entwickelte Bullenschrift (»scrittura bollatica«, »Bullaticum teutonicum«, »Scriptura Sancti Petri«) war fast unleserlich, sodass den Bullen seit dem Ende des 17. Jahrhunderts eine beglaubigte Abschrift in der gebräuchlichen Kursivschrift beigefügt werden musste; die Bollatica wurde von Leo XIII. 1878 abgeschafft. Bei der Neuordnung der Römischen Kurie durch Pius X. wurde die Ausgabe von Bullen der Apostolischen Kanzlei vorbehalten und ihre heutige Form (seit 1. 1. 1911) festgelegt. - Nach geltendem Recht werden die wichtigsten Rechtsakte des Heiligen Stuhles (z. B. Verleihung von Konsistorialbenefizien, Zirkumskription von Diözesen, Heiligsprechungen) durch Bullen mit Bleisiegel vollzogen; bei minder wichtigen Rechtsakten wird kein Bleisiegel angehängt, sondern ein ihm nachgebildetes Siegel aus rotem Wachs aufgedrückt.
 
Die Bullen werden zitiert nach den ersten Worten des Sachtextes, z. B. »Unam Sanctam« (1302). - Die wichtigsten Bullen des Mittelalters und der Neuzeit (bis zum 19. Jahrhundert) sind in Bullarien gesammelt; authentisch ist jedoch nur Band 1 des Bullariums Benedikts XIV. (22. 8. 1740 bis 4. 1. 1746).
 
Literatur:
 
Bullarien:
 
Magnum Bullarium Romanum, hg. v. H. Mainardi u. C. Cocquelines, 13 Bde. (Rom 1733-62, Nachdr. Graz 1964-67; reicht von 440 bis 1758);
 
Magnum Bullarium Romanum. Continuatio, hg. v. A. Barberi u. a., 9 Bde. (Rom 1835-57, Nachdr. Graz 1963-64).
 
L. Schmitz-Kallenberg: Papsturkunden, in: Grundriß der Geschichtswiss.. .. (21913);
 
W. Erben: Kaiserbullen u. Papstbullen, in: Festschr. für A. Brackmann, hg. v. L. Santifaller (1931);
 
H. Bresslau: Hb. der Urkundenlehre für Dtl. u. Italien, Bd. 2, Tl. 2 (21958);
 
P. Herde: Beitr. zum päpstl. Kanzlei- u. Urkundenwesen im 13. Jh. (21967);
 
E. Kittel: Siegel (1970);
 
A. von Brandt: Werkzeug des Historikers. Eine Einf. in die histor. Hilfswiss.en (131992).
 
II
Bulle,
 
das geschlechtsreife männliche Tier bei Rindern, Giraffen, Antilopen, Elefanten, Nashörnern, Flusspferden; bei Hausrindern auch Stier oder Farre (junger Bulle/Stier), Hagen.
 
III
Bulle
 
[byl], deutsch Bọll, Bezirksstadt des Greyerzer Ländchens (La Gruyère), Kanton Freiburg, Schweiz, 766 m über dem Meeresspiegel, am Fuß des Aussichtsberges Moléson (2 002 m über dem Meeresspiegel), 9 900 Einwohner; Greyerzer Museum (handwerkliches Gut der Region).
 
Stadtbild:
 
Mittelalterliches Schloss, die Kapuzinerkirche ist ein einfacher Saalbau von 1673-88.
 
Geschichte:
 
Bulle, Mitte des 9. Jahrhunderts erstmals erwähnt, war später im Besitz der Bischöfe von Lausanne und wurde 1536 Vogtei Freiburgs. Nach dem Brand von 1805 entstand die Stadt unter Respektierung des ursprünglichen Grundrisses größenteils neu.
 

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1Bụl|le, der; -n, -n [mniederd. bulle, eigtl. = der Aufgeblasene, der Strotzende, bezogen auf die Geschlechtsteile]: 1. a) geschlechtsreifes männliches Rind; b) männliches Tier verschiedener Großwildarten: die Elefantenherde bestand aus Jungtieren, -n und Kühen. 2. (salopp, meist abwertend) Mann von auffallend kräftigem, plumpem Körperbau: Ich bin nicht stark genug, diesen -n von Kerl hinauszuschmeißen (Kirst, 08/15, 433). 3. (ugs. oft abwertend) Polizei-, Kriminalbeamter: Niemand hat ihn gezwungen, B. zu werden (Erné, Kellerkneipe 328); Oberaufseher Spörri ... nimmt einen der uniformierten -n beiseite, flüstert ihm etwas ins Ohr und grinst spöttisch zu mir herüber (Ziegler, Labyrinth, 305). 4. (salopp, Soldatenspr.) jmd., der einen einflussreichen, einträglichen Posten hat: und wir mögen nur Dreck für sie sein, für die -n da oben (Fallada, Mann 108). ∙ 5. Bullenbeißer (1): ein Fleischerhund bemächtigte sich des Throns ... Die Nation murrte, die Kühnsten traten zusammen und erwürgten den fürstlichen -n (Schiller, Fiesco II, 8).
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2Bụl|le, die; -, -n [mhd. bulle < mlat. bulla = Siegel, gesiegelte Urkunde < lat. bulla = kapselförmiges Amulett; Buckel, Knopf, eigtl. = (Wasser)blase]: 1. Siegel[kapsel] aus Metall als Urkundensiegel bes. im Mittelalter. 2. a) mittelalterliche Urkunde mit einem Siegel aus Metall: die Goldene B. Kaiser Karls IV.; b) in lateinischer Sprache abgefasster, feierlicher päpstlicher Erlass.


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