EVINZIEREN
evinzieren: übersetzung
evin|zie|ren 〈[-vin-] V. tr.; hat〉 jmdn. \evinzieren jmdm. (auf jurist. Wege) Besitz entziehen [<lat. evincere „gänzlich überwinden, durchsetzen“]
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evin|zie|ren <sw. V.; hat [lat. evincere (2. Part.: evictum) = völlig besiegen, spätlat. als jur. Fachwort = (auf gerichtlichem Wege) wiedererlangen] (Rechtsspr.): jmdm. durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, weil ein anderer ein größeres Recht darauf hat.