DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT
Dienstleistungsfreiheit: übersetzung
Dienst|leis|tungs|frei|heit, die <o. Pl.> (Politik, Rechtsspr.):
(als Grundrecht der EU für Dienstleistungsanbieter festgelegter) freier Zugang zu den Dienstleistungsmärkten aller Mitgliedsstaaten.
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Dienstleistungsfreiheit,
das in Art. 59 ff. EWG-Vertrag (seit 1. 11. 1993 EG-Vertrag) begründete Recht der Angehörigen der Mitgliedsstaaten, innerhalb der Gemeinschaft einen freien Verkehr von Dienstleistungen (gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, freiberufliche Tätigkeiten) unabhängig vom Sitz des Leistungsempfängers zu erbringen. Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der Grundfreiheiten des EG-Vertrages.