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ADMINISTRATIVE STRAFEN

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administrative Strafen,
 
Verwaltungsstrafen, von Verwaltungsbehörden ohne richterliche Mitwirkung verhängte Sanktionen für kriminelles Unrecht. Die früher besonders im Bereich des Polizei- und öffentlichen Finanzrechts verhängten administrativen Strafen widersprechen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts Art. 92 GG, der die Verhängung von Kriminalstrafen den Richtern vorbehält. Den Platz der administrativen Strafen haben vielfach die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten eingenommen (Verhängung von Geldbußen).


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