BEAUFTRAGTER RICHTER
beauftragter Richter: übersetzung
beauftragter Richter,
Mitglied eines kollegialen Zivil- oder Strafgerichts, dem durch Beschluss einzelne Amtshandlungen aus dem Geschäftsbereich des Kollegiums, nicht jedoch die Endentscheidung, übertragen sind. Zulässig zur Vornahme eines Güteversuchs, zur Anhörung in Ehe- und Kindschaftssachen und insbesondere zur Beweisaufnahme.