BEWEISLAGE
Beweislage: übersetzung
Be|weis|la|ge 〈f. 19; unz.; Rechtsw.〉 Situation, die sich aus der Vorlage von Beweisen u. Entlastungsmaterial od. dem Nachweis einer Straftat ergibt ● er wurde aufgrund der erdrückenden \Beweislage verurteilt
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Be|weis|la|ge, die (bes. Rechtsspr.):
Lage hinsichtlich des Vorhandenseins od. Fehlens von Beweisen:
eine klare B.;
die B. prüfen.
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Be|weis|la|ge, die <o. Pl.> (bes. Rechtsspr.): Lage hinsichtlich des Vorhandenseins od. Fehlens von Beweisen: eine eindeutige, klare, schwache, schwierige, dürftige B.; die B. prüfen; nach unserer Einschätzung der B. ist eine Verurteilung wahrscheinlich; Kein deutscher Amtsrichter wäre bei der derzeitigen B. imstande, gegen die Verdächtigen überhaupt einen Haftbefehl zu erlassen (Spiegel 16, 1994, 93).