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CWAFFENABKOMMEN

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C-Waffen-Abkommen,
 
Kurzbezeichnung für die »Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes von chemischen Waffen«. Im Gegensatz zum Genfer Protokoll von 1925, das nur den Einsatz von Giftgas im Krieg ächtete, ist darin ein ausdrücklicher Verbot derartiger Waffen enthalten. Erste Gespräche über ein umfassendes Abkommen begannen 1968 im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz der Vereinten Nationen, direkte Verhandlungen 1983.Nach Billigung durch die UN-Generalversammlung am 30. 11. 1992 wurde der Vertrag vom 13. bis 15. 1. 1993 in Paris von 130 Staaten unterzeichnet; andere Staaten können ihm jederzeit beitreten. Spätestens 10 Jahre (in Ausnahmefällen 15 Jahre) nach In-Kraft-Treten (29. 4. 1997) müssen sämtliche Arsenale chemischer Waffen sowie entsprechende Produktionsanlagen vernichtet sein. Die »Organisation für das Verbot chemischer Waffen« (OPCW) mit Sitz in Den Haag soll die Einhaltung des Vertrages überwachen sowie Routine- und Verdachtskontrollen im militärischen Bereich und in der chemischen Industrie durchführen. Da zahlreiche Chemikalien zivil und militärisch genutzt werden können, werden zur Vereinfachung des Kontrollverfahrens die waffentauglichen Substanzen in Listen erfasst. Grundsätzlich fallen unter das Vertragswerk aber alle toxischen Stoffe, die zur Herstellung chemischer Waffen geeignet sind.


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