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AUSSTELLUNGSRECHT

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Ausstellungsrecht: übersetzung

Ausstellungsrecht,
 
das dem Urheber eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Kunst oder der Lichtbildkunst vom Urheberrechtsgesetz ausdrücklich als Verwertungsrecht zuerkannte Recht, sein Originalwerk oder Vervielfältigungsstücke davon öffentlich auszustellen. Der Verkauf ist keine Veröffentlichung. Dem Künstler verbleibt aber nach dem Verkauf das Ausstellungsrecht nur, wenn er es sich ausdrücklich vorbehalten hat (Urheberrechtsgesetz §§ 18, 44 Absatz 2).


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