Значение слова "BODENSCHÄTZUNG" найдено в 1 источнике

BODENSCHÄTZUNG

найдено в "Universal-Lexicon"
Bodenschätzung: übersetzung

Bodenschätzung,
 
Bodenbewertung, die Bewertung landwirtschaftlich genutzter Böden als Teil der landwirtschaftlichen Einheitsbewertung (Bodenbonitierung, Bonitierung) nach dem Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16. 10. 1934 mit Änderungen und den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Werteinschätzung des Ackerlandes wird nach einer Bodenbewertungstabelle, dem Ackerschätzungsrahmen, vorgenommen. Auf den dort angegebenen Kriterien, den Bodenarten (acht mineralische Bodenarten, eine Moorgruppe), dem Ausgangsgestein (vier Gruppen: pleistozäne und holozäne Lockersedimente, Löss sowie Verwitterungsmaterial aus Festgestein) und der Zustandsstufe (sieben Entwicklungsstufen des Bodens, wobei Stufe 1 den günstigsten Zustand bedeutet; sie lassen sich den Bodentypen zuordnen) beruht die Bodenzahl, eine Wertzahl, die den erzielbaren Reinertrag im Vergleich zum Boden höchster Ertragsstufe (100) angibt.Dabei sind ein Klima von 8 ºC durchschnittlicher Jahrestemperatur und 600 mm Jahresniederschlägen sowie ebene Lage unterstellt. Für Abweichungen (im Klima und Relief) hiervon werden Zu- oder Abschläge vorgenommen; das Ergebnis ist die Ackerzahl. Die Bewertung des Grünlandes erfolgt ebenfalls nach einem Schätzungsrahmen, der eine Unterteilung nach Bodenarten (fünf Arten), Zustandsstufen (drei Stufen), Klima- und Wasserverhältnissen aufweist. Die Grünlandgrundzahlen (Werte zwischen 7 und 88) beziehungsweise die unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten bestimmten Grünlandzahlen entsprechen somit im Prinzip den Ackerzahlen. Durch Multiplikation der Flächen der einzelnen Teilstücke mit den zugehörigen Acker- oder Grünlandzahlen erhält man deren Ertragsmesszahlen. Die Summe der Ertragsmesszahlen dividiert durch die Gesamtfläche eines Betriebes ergibt dessen Bodenklimazahl. Die Bodenschätzung dient nicht nur der Einheitsbewertung, sondern bildet darüber hinaus auch die Grundlage u. a. für Käufe, Beleihungen und Entschädigungen bei Enteignungen.
 
Literatur:
 
W. Rothkegel: Landwirtschaftliche Schätzungslehre (21952);
 M. Köhne u. R. Wesche: Landwirtschaftl. Steuerlehre (21990).


T: 109