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DEUTSCHE OSTSIEDLUNG: ERRICHTUNG DES DEUTSCHORDENSSTAATES

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deutsche Ostsiedlung: Errichtung des Deutschordensstaates
 
Da im Zuge des anhaltenden Bevölkerungswachstums im Hochmittelalter der gestiegene Nahrungsbedarf durch verbesserte Anbaumethoden allein nicht mehr gedeckt werden konnte, musste neues Land durch Rodung und Neusiedlung erschlossen werden. Als solches boten sich in Deutschland bald die von dichten Wäldern bedeckten Gebiete östlich der Elbe und Saale an. Die dortigen Territorialherrschaften der Welfen, Askanier und Wettiner lockten durch günstige Landerwerbsmöglichkeiten Siedler aus dem westlichen Altsiedelgebiet an, die einen über zwei Jahrhunderte anhaltenden Prozess der Landerschließung bei gleichzeitiger kultureller Durchdringung auslösten, der im Allgemeinen nicht nur im Einvernehmen mit der regionalen Obrigkeit, sondern auch im friedlichen Zusammenwirken mit der slawischen Bevölkerung erfolgte.
 
Von besonderer Bedeutung für die Siedlungsbewegung wurde die Errichtung des Deutschordensstaates. Der Deutsche Orden, der 1198/99 in Akkon im Heiligen Land als dritter Ritterorden gegründet worden war und durch zahlreiche Schenkungen bald über beträchtlichen Grundbesitz verfügte, wurde von einem auf Lebenszeit gewählten Hochmeister geleitet. Die Verwaltung des Ordensbesitzes erfolgte in den Kommenden, von denen mehrere zu Balleien zusammengefasst wurden, die - getrennt nach Ländern - unter die Leitung eines Landmeisters gestellt wurden (z. B. des Deutschmeisters für die deutschen Gebiete). Unter seinem Hochmeister Hermann von Salza nahm der Orden einen Hilferuf des Herzogs von Masowien im Kampf gegen die heidnischen Pruzzen an der unteren Weichsel an und bekam dafür das Kulmer Land überlassen. In der »Goldbulle von Rimini« (1226) betraute Kaiser Friedrich II. den Orden mit Mission und Heidenkampf gegen die Pruzzen und sprach ihm alle Herrschaftsrechte über die zu erobernden, außerhalb des Deutschen Reiches gelegenen Gebiete zu.
 
Auf dieser Legitimationsbasis, die durch eine päpstliche Bulle von 1234 ergänzt wurde, gelang es dem Orden, in langwierigen Kämpfen (1231-49) den militärischen Widerstand der Pruzzen zu brechen. In den eroberten Gebieten wurde ein straff organisierter Ordensstaat aufgebaut. Das Land wurde durch zahlreiche Burgen, von denen die Marienburg (Westpreußen) ab 1308 zur Residenz des Hochmeisters wurde, militärisch gesichert. Zur Erschließung wurden deutsche Siedler angeworben, wobei das Kulmer Stadtrecht von 1233, die »Kulmer Handfeste«, zum Vorbild für weitere Stadtrechtsverleihungen wurde.
 
Nach einer ersten Konsolidierung seiner Herrschaft in Preußen griff der Deutsche Orden weiter nach Nordosten bis Semgallen aus und gewann als Nachfolger des Schwertbrüderordens in Livland ein zweites Herrschaftszentrum, das allerdings durch das Gebiet der heidnischen Litauer, die militärisch nicht bezwungen werden konnten, von den übrigen Ordensbesitzungen abgeschnitten war. Mit dem Erwerb von Pomerellen und Danzig (1309) im Westen wurde die Verbindung zum Deutschen Reich hergestellt, was allerdings mit einer Verschlechterung des Verhältnisses zu Polen, das auf diese Gebiete Anspruch erhob, erkauft werden musste.


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