ENTSTAATLICHEN
entstaatlichen: übersetzung
ent|staat|li|chen 〈V. tr.; hat〉
1. als Staat auflösen, aus dem Staatsverband lösen (Land)
2. aus Staatsbesitz in Privatbesitz überführen (Betrieb)
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ent|staat|li|chen <sw. V.; hat:
aus staatlichem in privaten Besitz überführen.
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ent|staat|li|chen <sw. V.; hat: aus staatlichem in privaten Besitz überführen: einen Wirtschaftszweig e.