Bar-Mizwa: übersetzung
Bar-Mịz|wa
I 〈m. 6; Rel.〉 jüdischer Junge nach seinem 13. Geburtstag, der verpflichtet ist, die religiösen Vorschriften zu beachten
II 〈f. 10; Rel.〉 Tag der Aufnahme eines 13-jährigen jüdischen Jungen in die Glaubensgemeinschaft
[hebr., „Gebotspflichtiger“]
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1Bar-Mịz|wa , der; -s, -s [hebr. = Sohn des Gebots]:
männlicher Jude, der das 13.Lebensjahr vollendet hat u. auf die religiösen Vorschriften des Judentums verpflichtet ist.
2Bar-Mịz|wa , die; -, -s:
Feier in der Synagoge, bei der die ↑ 2Bar-Mizwas in die jüdische Glaubensgemeinschaft eingeführt werden.
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Bar-Mịzwa
[hebräisch »Sohn des Gebots«], Judentum: 1) der, -s/-s, der männliche Jude nach Vollendung des 13. Lebensjahres als auf die religiösen Vorschriften des Judentums Verpflichteter; im Reformjudentum in Anlehnung an die protestantische Konfirmation zum Teil auch auf Mädchen (Bat-Mizwa, »Tochter des Gebots«) erweitert. 2) die, -/-s, die Feier, die in der Synagoge durch erstmaligen Aufruf des Bar-Mizwa-Knaben zur Schriftlesung und daran anschließend im Familienkreis begangen wird. Im Zentrum der familiären Feier steht ein kleiner Vortrag, in dem der Bar-Mizwa einen Abschnitt aus der hebräischen Bibel auslegt.
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1Bar-Mịz|wa, der; -s, -s [hebr. = Sohn des Gebots]: männlicher Jude, der das 13. Lebensjahr vollendet hat u. auf die religiösen Vorschriften des Judentums verpflichtet ist.
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2Bar-Mịz|wa, die; -, -s: Feier in der Synagoge, bei der die 1Bar-Mizwas in die jüdische Glaubensgemeinschaft eingeführt werden.