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BARRIERETRAKTATE

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Barrieretraktate,
 
Name von drei Verträgen des 18. Jahrhunderts (abgeschlossen 1709, 1713 und 1715), die den Vereinigten Niederlanden das Recht einräumten, zur Sicherung ihrer Grenze gegenüber Frankreich in den südlichen (Spanisch, seit 1714 Österreich) Niederlanden eine Reihe von Orten (Barriereplätze) militärisch zu besetzen.Schon nach dem Frieden von Rijswijk (1697) war es zu einer ähnlichen Vereinbarung gekommen, doch wurden die betreffenden Festungsorte im Spanischen Erbfolgekrieg von Frankreich eingenommen (1701). Erst seit 1709 konnten die Generalstaaten die Barriere schrittweise verwirklichen; 1715 besaßen sie das alleinige Besatzungsrecht in Namur, Tournai, Menen, Veurne, Ypern und Fort Knokke, in Dendermonde gemeinsam mit Österreich, das sich an den Besatzungskosten beteiligen musste. Die Festungsbarriere trug dem niederländischen Sicherheitsstreben Rechnung, diente aber auch dazu, den südlichen Konkurrenten, v. a. die Stadt Antwerpen, wirtschaftlich einzuengen (Scheldesperre, Schelde). 1781/82 zwang Kaiser Joseph II. die Generalstaaten, ihre Truppen aus den Österr. Niederlanden abzuziehen.


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