büßen: übersetzung
sühnen
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bü|ßen ['by:sn̩] <
itr.; hat:
die aus einem Vergehen, Versäumnis sich ergebenden Folgen als eine Art Strafe erleiden:
er musste seinen Leichtsinn, seine Herzlosigkeit büßen; die Kinder müssen für die Sünden ihrer Eltern büßen.
Syn.: ↑ ausbaden (ugs.), ↑ sühnen (geh.).
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bü|ßen 〈V. tr. u. V. intr.; hat〉
1. Buße tun, eine Schuld sühnen, wiedergutmachen
2. eine Strafe auf sich nehmen, erleiden
3. Schadenersatz leisten
● das sollst, wirst du mir \büßen! (Drohung); er musste seinen Leichtsinn mit dem Leben \büßen; seine Lust \büßen 〈veraltet〉 befriedigen, sein Verlangen stillen; für seine Vertrauensseligkeit wird er noch einmal schwer \büßen müssen; jeder wird für seine Sünden \büßen; die \büßende Magdalena; →a. Lückenbüßer [<ahd. buozzen, got. (ga)botjan „bessern, wiederherstellen“; → Buße]
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bü|ßen <sw.V.; hat [mhd. büeʒen = bessern, wiedergutmachen, ahd. buoʒen = [ver]bessern, wiedergutmachen; vgl. ↑ Buße]:
1.
a) (Rel.) durch selbst gewählte od. auferlegte Bußübungen von einer Schuld o. Ä. wieder frei werden:
seine Sünden b.;
b) für eine Schuld etw. als Strafe erleiden, auf sich nehmen [müssen]:
eine Tat b.;
das sollst du [mir] b.!;
er büßte seinen Leichtsinn (bezahlte ihn) mit dem Leben.
2. (schweiz. Rechtsspr.) mit einer Geldstrafe belegen:
man hat ihn mit einer hohen Strafe gebüßt.
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bü|ßen <sw. V.; hat [mhd. büeʒen = bessern, wieder gutmachen, ahd. buoʒen = [ver]bessern, wieder gutmachen; vgl. ↑Buße]: 1. a) (Rel.) durch selbst gewählte od. auferlegte Bußübungen von einer Schuld o. Ä. wieder frei werden: seine Sünden b.; dass ihn nichts zurückhalten könne, ... um ... für seine ... Sünden zu b., die Pilgerfahrt nach Rom anzutreten (Hesse, Narziß 259); b) für eine Schuld etw. als Strafe erleiden, auf sich nehmen [müssen]: eine Tat b.; das sollst du [mir] b.!; er hatte dafür zu b., dass ...; sie sorgte dafür, dass dieser Teufel für seine Untaten ... büßte (Thieß, Reich 632); er büßte seinen Leichtsinn (bezahlte ihn) mit dem Leben. 2. (schweiz. Rechtsspr.) mit einer Geldstrafe belegen: man hat ihn mit einer hohen Strafe gebüßt. 3. (veraltet) befriedigen: da ich denn ... meine Lust, mit allerlei Kindern dieser Fremde Fühlung zu nehmen, hinlänglich gebüßt hatte (Th. Mann, Krull 330).