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EUROPÄISCHES WÄHRUNGSSYSTEM

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Europäisches Währungssystem: übersetzung

EWS

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Europäisches Währungssystem,
 
Abkürzung EWS, englisch European Monetary System [jʊərə'piːən 'mʌnɪtərɪ 'sɪstəm], Abkürzung EMS [iːem'es], französisch Système Monétaire Européen [sis'tɛːm mɔne'tɛr ørɔpe'ɛ̃], Abkürzung SME, am 13. 3. 1979 durch Beschluss des Europäischen Rates errichtetes System für eine engere währungspolitische Zusammenarbeit innerhalb der EG. Das EWS löste den Europäischen Wechselkursverbund ab. Dem EWS gehörten die Nationalbanken aller Mitgliedländer der EU an. Allerdings nahmen (Ende 1998) folgende Staaten nicht am Wechselkurs- beziehungsweise Interventionsmechanismus teil: Großbritannien (ab 17. 9. 1992; Großbritannien verzichtete auch vom 13. 3. 1979 bis zum 7. 10. 1990 auf eine Teilnahme) sowie Schweden (seit Beitritt zur EU am 1. 1. 1995). Spanien trat dem Wechselkursmechanismus am 19. 6. 1989 bei, Portugal am 6. 4. 1992, Österreich am 9. 1. 1995, Finnland am 14.10. 1996, Italien (nach einer Unterbrechung vom 17. 9. 1992 bis 24. 11. 1996) erneut am 25. 11. 1996, Griechenland am 16. 3. 1998.
 
Ziele und Komponenten:
 
Das EWS sollte dazu beitragen, eine größere wirtschaftliche Stabilität, besonders bezogen auf Preisniveau und Wechselkurse (v. a. gegenüber dem US-Dollar), zu schaffen (»Stabilitätsgemeinschaft«), den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zu erleichtern sowie über eine gemeinsame Währungspolitik zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu gelangen (Ausbau der EG zu einer Wirtschafts- und Währungsunion). Weltwirtschaftlich sollte mit dem EWS ein dritter »Währungsblock« neben US-Dollar und japanischer Yen entstehen, um auch das internationale Währungs- und Wirtschaftssystem zu stabilisieren. Das EWS hatte drei Komponenten:
 
European Currency Unit (ECU): Diese künstliche Währungseinheit war die Bezugsgröße für die Wechselkurse im EWS, Grundlage für den Abweichungsindikator, Recheneinheit für Forderungen und Verbindlichkeiten im EWS sowie Reservemedium der Zentralbanken der EG-Staaten.
 
Wechselkurs und Interventionsmechanismus: Die Teilnehmerländer legten Leitkurse, ausgedrückt in ECU, fest. Aus den Leitkursen der einzelnen Währungen wurden die bilateralen Leitkurse (»Kreuzparitäten«, d. h. Wert einer Währung in Einheiten einer anderen Währung) ermittelt. Um die bilateralen Leitkurse wurden Bandbreiten (obere und untere Interventionspunkte) festgelegt. Die normalen Bandbreiten betrugen bis Ende Juli 1993 ± 2,25 % (Ausnahmen zuletzt: Spanien, Portugal und Großbritannien ± 6 %). Mit Wirkung vom 2. 8. 1993 wurden die Bandbreiten auf ± 15 % ausgeweitet (mit Ausnahme des bilateralen Wechselkurses zwischen DM und Hölländischen Gulden).
 
Durch Interventionen der Notenbanken an den Devisenmärkten, d. h. durch An- oder Verkauf von Devisen, mussten die Teilnehmerländer sicherstellen, dass die tatsächlichen Wechselkurse die Interventionspunkte nicht über- oder unterschreiten. Zu einem bestimmten Zeitpunkt konnte die schwächste EWS-Währung von der stärksten EWS-Währung um maximal 15 % (seit August 1993, vorher im Normalfall um maximal 2,25 %) abweichen. Jedoch betrug die maximale Bandbreite im Zeitablauf 30 % (vorher 4,5 %), für den hypothetischen Fall, dass die vorher stärkste Währung zur schwächsten und die vorher schwächste zur stärksten Währung wurde. Notwendig werdende Interventionen waren zwischen den Notenbanken abzustimmen und in Teilnehmerwährungen vorzunehmen. Zu diesem Zweck räumten sich die beteiligten Zentralbanken in unbegrenzter Höhe sehr kurzfristige Kreditlinien in Landeswährung ein. Hinzu kamen ein kurzfristiger Währungsbeistand (gegenseitiger Kredit der EG-Zentralbanken, Kreditvolumen: 14 Mrd. ECU, Laufzeit: 3-9 Monate) und ein mittelfristiger Beistand (gegenseitiger Kredit der EG-Staaten, Kreditvolumen: 11 Mrd. ECU, Laufzeit: 2-5 Jahre), v. a. um die Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten zu erleichtern. Bei fortdauernden Spannungen im EWS konnten die Leitkurse im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden (Realignment). Das ist zwischen 1979 und 1998 zweiundzwanzigmal geschehen.
 
Der Abweichungsindikator sollte anzeigen, ob sich eine Währung deutlich anders entwickelt als die übrigen Währungen. Er gab die Abweichung des ECU-Tageskurses vom ECU-Leitkurs der jeweiligen Währung in Prozent der maximalen zulässigen Abweichung an. Wurde eine Abweichungsschwelle (75 % der maximalen Abweichung) überschritten, so wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, z. B. Zinsänderungen oder Interventionen innerhalb der Bandbreite.
 
Europäischer Währungsfonds: In diesem ursprünglich geplanten, aber nie realisierten Fonds sollten die verschiedenen Kreditmechanismen des EWS zusammengefasst, der Saldenausgleich innerhalb des EWS abgewickelt und ECU gegen Einzahlung von Währungsreserven oder in nationaler Währung geschaffen werden. Tatsächlich wurden diese Aufgaben vom Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) wahrgenommen. Der EFWZ stellte gegen Hinterlegung von 20 % des jeweiligen Goldbestandes und 20 % der jeweiligen Dollarreserven der Zentralbanken für den Saldenausgleich eine Anfangsmenge an ECU bereit. Mit Wirkung vom 1. 1. 1994 wurde der EFWZ aufgelöst; seine Aufgaben wurden vom Europäischen Währungsinstitut weitergeführt.
 
Währungspolitische Einordnung:
 
Das EWS beruhte auf der Einsicht, dass stabile und damit kalkulierbare Wechselkurse für die außenwirtschaftlichen Beziehungen förderlich sind. Im Vergleich zu den massiven Wechselkursbewegungen etwa des US-Dollar in den 80er-Jahren verlief die Wechselkursentwicklung im EWS weitaus ruhiger. Allerdings kam es auch innerhalb des EWS wiederholt zu Leitkursänderungen. Die wirtschaftliche Leistungskraft der EWS-Mitglieder war zu unterschiedlich, die Wirtschaftspolitik zu wenig abgestimmt, um dauerhaft feste Wechselkurse zu etablieren. Die mit der Einführung des EWS vielfach verbundene Befürchtung, es könnte zu einer Zone der Inflation werden, da Länder mit hoher Inflationsrate über Abwertung ihrer Währungen Anpassungsinflation in den preisstabileren Teilnehmerländern erzeugen könnten, hat sich nicht bewahrheitet. Hierfür war wesentlich verantwortlich, dass die das EWS in vielen Bereichen dominierende Volkswirtschaft Deutschlands traditionell niedrige Inflationsraten aufwies. Dadurch bildete die Geldpolitik der Deutschen Bundesbank und damit die DM einen stabilitätspolitischen Anker, an dem sich die anderen Volkswirtschaften mit ihrer Geld- und Wirtschaftspolitik ausrichten konnten (»Ankerfunktion« der DM im EWS).
 
Mit Beginn der Endstufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion hörte das EWS am 1. 1. 1999 in seiner bisherigen Form auf zu existieren. Der ECU wurde im Verhältnis 1 : 1 auf den Euro umgestellt. Für die vier zunächst nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden EU-Länder (»pre-ins«) wurde mit dem EWS II (auch Wechselkursmechanismus II, Abkürzung WKM II) ein neuer Wechselkursmechanismus zwischen dem Euro und ihren nationalen Währungen geschaffen. Analog zur Praxis im EWS ist die Teilnahme freiwillig; Dänemark und Griechenland (ab 1. 1. 2001 Mitglied der Euro-Zone) nahmen von Anfang an teil, Großbritannien und Schweden vorerst nicht. Die Schwankungen der Währungen der »pre-ins« gegenüber dem Euro werden auf die Marge von ± 2,25 % beziehungsweise ± 15 % um den Leitkurs zum Euro begrenzt. Im Einzelfall kann, je nach Konvergenzfortschritt oder Annäherung an die Wirtschaftsentwicklung im Euro-Raum, auch eine engere Bandbreite vereinbart werden. Überwachungs- und Koordinationsfunktionen für EWS II liegen beim Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbank. Neu gegenüber dem ursprünglichen EWS ist, dass der Euro von vornherein als Anker- oder Leitwährung fungiert. Leitkurse werden nur gegenüber dem Euro gebildet (ab 17. 1. 2000 gelten für Dänemark: 1 Euro = 7,46038 dkr und für Griechenland: 1 Euro = 340.750 Dr.); bilaterale Leitkurse zwischen den Teilnehmerländern existieren nicht. Die Interventionen können jederzeit einseitig eingestellt werden, sofern eine Gefahr für die Preisniveaustabilität festgestellt wird. Voraussetzung für eine künftige Teilnahme an der Europäischen Währungsunion wird u. a. eine mindestens zweijährige, erfolgreiche Mitwirkung am EWS II sein.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Wechselkurs · Währung
 
Literatur:
 
R. Picker: E. W., ECU (1987);
 
Stabilität durch das EWS? Koordination u. Konvergenz im e. W., hg. v. H.-E. Scharrer u. W. Wessels (1987);
 S. Collignon: Das e. W. im Übergang (1994);
 R.-M. Marquardt: Vom e. W. zur Europ. Wirtschafts- u. Währungsunion (1994).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Europäisches Währungssystem: Grundzüge
 


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Europäisches Währungssystem: translation

Europäisches Währungssystem n (EWS) European Monetary System, EMS


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