EINANTWORTUNG
Einantwortung: übersetzung
Ein|ant|wor|tung, die; -, -en (österr.):
[gerichtliche] Übergabe.
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Einantwortung,
im österreichischen Recht die Übertragung der Erbschaft durch das Gericht in das Eigentum des Erben (§ 797 ABGB). Die rechtskräftige Einantwortung schließt das Verlassenschaftsverfahren ab.
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Ein|ant|wor|tung, die; -, -en: [gerichtliche] Übergabe.