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DAUERWOHNRECHT

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Dauerwohnrecht: übersetzung

Dauerwohnrecht,
 
das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, eine bestimmte Wohnung eines Gebäudes zu bewohnen oder sonstwie (z. B. Vermietung) zu nutzen unter Ausschluss des Eigentümers. Es kann auf Zeit oder unbefristet bestellt werden und wird im Grundbuch eingetragen. Das Dauerwohnrecht erlischt bei Zwangsversteigerung des Grundstücks, sofern diese von einem im Rang vorgehenden Berechtigten betrieben wird. Das Dauerwohnrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Wohnungseigentumsgesetz (Wohnungseigentum) 1951 neu geschaffen worden; in der Praxis hat es sich nicht durchgesetzt. Es unterscheidet sich vom Wohnungsrecht.


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n юр.
право длительного пользования определённой квартирой (которая может отчуждаться и переходить по наследству - ФРГ)


T: 28