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EX CATHEDRA INFO!

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ex cathedra: Das lateinische cathedra bedeutet „Lehrstuhl“ und ist aus dem griechischen kathedra für „Sitz, Stuhl“ abgeleitet. Das griechische Wort setzt sich zusammen aus kata „herab, nieder“ + hedra „Sitz“. Kathedra ist also eigentlich „das, worauf man sich niedersetzt“.
Die cathedra war ursprünglich im Kirchenbau der herausgehobene Platz des Bischofs in der Nähe des Altars. Das Wort wurde dann auf die bischöfliche Amtsvollmacht übertragen. Es ist auch die Wurzel des Begriffs Kathedrale für die Kirche eines Bischofssitzes und ist erstmals belegt als ecclesia cathedralis beim Konzil von Tarragona im Jahr 516.
Die Wendung ex cathedra heißt also wörtlich „vom Lehrstuhl aus“ (lateinisch ex „aus, heraus“).Im Mittelalter und in der Reformationszeit wurde sie allgemein in Bezug auf päpstliche Entscheidungsrechte benutzt. Die heutige Bedeutung wurde durch Papst Pius IX. beim Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 formal definiert: Danach gilt ein Wort des Papstes ex cathedra als eine unfehlbar verkündete Lehrentscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte, die auch ohne Zustimmung der Gesamtkirche gültig ist. Der Papst bestätigt mit ihr eine geltende Lehre, die von der Gesamtkirche bereits akzeptiert ist, nicht aber eine neue Lehre. Seit 1870 hat es allerdings nur eine einzige Lehrentscheidung ex cathedra gegeben, nämlich das durch Papst Pius XII. im Jahr 1950 verkündete Dogma von der leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel.


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