EMISSIONSGRENZWERTE
Emissionsgrenzwerte: übersetzung
Emissionsgrenzwerte,
Höchstmengen des Schadstoffausstoßes von Anlagen, Einrichtungen und Kraftfahrzeugmotoren. Emissionsgrenzwerte für genehmigungsbedürftige Anlagen sind in der TA Luft enthalten, andere Emissionsgrenzwerte sind in zahlreichen VO zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes festgelegt. Emissionsgrenzwerte für Bleiverbindungen aus Kraftfahrzeugmotoren bestimmt das Benzinbleigesetz. Die Emissionsgrenzwerte richten sich nach der Schädlichkeit der abgegebenen Stoffe sowie nach dem Stand der Technik. VDI-Richtlinien und DIN-Normen enthalten Empfehlungen für Emissionsgrenzwerte.