BERGBEHÖRDEN
Bergbehörden: übersetzung
Bergbehörden,
die zur Aufsicht über den Bergbau auf der Grundlage des Bundesbergsgesetzes (Bergrecht) errichteten (Landes-)Behörden (Sonderpolizeibehörden). Die Bergbehörden gliedern sich in die Bergämter (untere Bergbehörden), die Oberbergämter (mittlere Bergbehörden als weitere Aufsichts- und Beschwerdeinstanz, von einem Berghauptmann geleitet) sowie die Wirtschaftsministerien und -senate der Länder als oberste Bergbehörden; in einigen Ländern sind auch Landesbergämter als obere Bergbehörden eingerichtet (z. B. in Baden-Württemberg).