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BEITRAGSZEITEN

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Beitragszeiten: übersetzung

Beitragszeiten,
 
im Sozialrecht Bezeichnung für eine der - zur Rentenberechnung wichtigen - rentenrechtlicher Zeiten. Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind (§ 55 SGB VI). Sie umfassen Zeiten mit vollwertigen Beiträgen und so genannte beitragsgeminderte Zeiten (§ 54 SGB VI), d. h. Kalendermonate, die ganz oder teilweise sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten belegt sind. Die beitragsfreien Zeiten werden unterteilt in Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und die so genannte Zurechnungszeit.


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