ENTSCHULDEN
entschulden: übersetzung
ent|schụl|den 〈V. tr.; hat〉 von Schulden frei machen ● ein Grundstück \entschulden; den Staatshaushalt \entschulden
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ent|schụl|den <sw. V.; hat [mhd. entschulden = freisprechen]:
durch bestimmte gesetzliche Maßnahmen von übermäßiger Verschuldung befreien:
den Fiskus e.
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ent|schụl|den <sw. V.; hat [mhd. entschulden = freisprechen]: durch bestimmte gesetzliche Maßnahmen von übermäßiger Verschuldung befreien: den Fiskus e.; Bei der üblichen Annuitätentilgung entschuldet sich das Haus, sodass der Eigentümer spätestens im Alter annähernd schuldenfrei ... wohnt (Rittershausen, Wirtschaft 245).