ERSATZKASSEN
Ersatzkassen: übersetzung
Ersatzkassen,
neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Seekrankenkasse und der Bundesknappschaft Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; seit 1937 Körperschaften des öffentlichen Rechts. Durch das Gesundheits-Strukturgesetz ist bei den Ersatzkassen die Beschränkung auf den Mitgliederkreis aufgehoben worden (§ 168 Absatz 2 SGB V). Ab 1. 1. 1996 besteht somit freier Zugang aller Versicherungspflichtigen zu den Ersatzkassen.