BEITREIBUNG
Beitreibung: übersetzung
Beitreibung,
zwangsweise Einziehung von Geldforderungen. Sie erfolgt im Fall privatrechtlicher Forderungen im Weg der Zwangsvollstreckung nach den Regeln der ZPO. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden, je nach ihrer Art, auf der Grundlage der Verwaltungsvollstreckungsgesetze des Bundes und der Länder, der AO, der Finanzgerichtsordnung, der StPO, des Ordnungswidrigkeitengesetzes oder des Sozialgesetzbuchs X beigetrieben.
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Bei|trei|bung, die; -, -en: das Beitreiben.