ABSCHIEBEHAFT
Abschiebehaft: übersetzung
Ạb|schie|be|haft 〈f.; -; unz.〉 richterlich angeordnete Haft für eine Person, die abgeschoben werden soll (bis zum Tage der Abschiebung); oV Abschiebungshaft
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Ạb|schie|be|haft:
Abschiebungshaft.
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Ạb|schie|be|haft: ↑Abschiebungshaft.