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FAMILIENRAT

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Familienrat: übersetzung

Fa|mi|li|en|rat 〈m. 1u; unz.〉 gemeinsame Beratung aller Verwandten

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Fa|mi|li|en|rat, der <o. Pl.>:
a) Beratung mehrerer Familienmitglieder über ein die Familie (1) betreffendes Problem:
einen F. halten;
b) Gesamtheit der an einem Familienrat (a) teilnehmenden Familienmitglieder:
er musste tun, was der F.beschlossen hatte.

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Famili|enrat,
 
Versammlung von Mitgliedern der Familie zur Beratung über gemeinschaftliche Angelegenheiten, die bei Einrichtung und Überwachung einer Vormundschaft Aufgaben des Vormundschaftsgerichts übernahm. Das Institut des Familienrats, das in der Praxis kaum noch vorkam, war im BGB verankert, ist jedoch mit Wirkung zum 1. 1. 1980 beseitigt worden. Vor diesem Zeitpunkt amtierende Familienratsmitglieder blieben jedoch im Amt.
 

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Fa|mi|li|en|rat, der <o. Pl.>: a) Beratung mehrerer Familienmitglieder über ein die ↑Familie (1) betreffendes Problem: einen F. halten; b) die an einem ↑Familienrat (a) teilnehmenden Familienmitglieder: er musste tun, was der F. beschlossen hatte.


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Famili¦enrat m:

über etw. (A) Famili¦enrat halten* — обсуждать что-л. в кругу семьи



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