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BEHARRUNGSBESCHLUSS

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Beharrungsbeschluss,
 
im österreichischen Gesetzgebungsverfahren ein neuerlicher Beschluss des Nationalrats bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder (in den Bundesländern: des Landtags), durch den der Einspruch des Bundesrats (auf Landesebene: der Bundesregierung) obsolet wird und der Gesetzesbeschluss zu verkünden ist.


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