DURCHLEITUNGSKOSTEN
Durchleitungskosten: übersetzung
dụrch|lei|ten <sw. V.; hat:
durch öffentliche u. private Grundstücke hindurchleiten:
die Gesellschaft hat das Recht, den elektrischen Strom [durch dieses Gebiet] durchzuleiten.
Dazu:
Dụrch|lei|tung, die, -, -en;
Dụrch|lei|tungs|ge|bühr, die;
Dụrch|lei|tungs|kos|ten <Pl.>.