Значение слова "BESCHLAGNAHMEN" найдено в 3 источниках

BESCHLAGNAHMEN

найдено в "Universal-Lexicon"
beschlagnahmen: übersetzung

sichern; sicherstellen; requirieren; einziehen; konfiszieren

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be|schlag|nah|men [bə'ʃla:kna:mən] <tr.; hat:
1. in amtlichem Auftrag wegnehmen:
die Polizei beschlagnahmte alle Akten, das Diebesgut.
Syn.: einziehen, sicherstellen.
2. (scherzh.) für sich in Anspruch nehmen, mit Beschlag belegen:
du beschlagnahmst mich schon den ganzen Tag mit deinen Fragen!
Syn.: absorbieren (geh.), für sich beanspruchen, in Beschlag nehmen.

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be|schlag|nah|men 〈V.tr.; hat〉 mit behördlicher Genehmigung wegnehmen ● Bücher, Zeitschriften \beschlagnahmen; Schmuggelware \beschlagnahmen

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be|schlag|nah|men <sw. V.; hat:
1. in amtlichem Auftrag wegnehmen, der privaten Verfügungsgewalt entziehen; sicherstellen; konfiszieren:
jmds. Vermögen b.;
die Polizei beschlagnahmte das Diebesgut.
2. (scherzh.) für sich in Anspruch nehmen; mit Beschlag belegen:
du beschlagnahmst mich schon den ganzen Tag.

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be|schlag|nah|men <sw. V.; hat: 1. in amtlichem Auftrag wegnehmen, der privaten Verfügungsgewalt entziehen; sicherstellen; konfiszieren: die Akten, jmds. Vermögen b.; die Polizei beschlagnahmte das Diebesgut; ... wurde die Gesellschaft ohne politische Begründung aufgelöst und ihr Gebäude beschlagnahmt (Leonhard, Revolution 13). 2. (scherzh.) für sich in Anspruch nehmen; mit Beschlag belegen: du beschlagnahmst mich schon den ganzen Tag mit deinen Fragen; Dann aber beschlagnahmte Deutsch (= das Schulfach) mich ganz und gar (Küpper, Simplicius 31).


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


beschlagnahmen неотд. vt

1. конфисковать (что-л.), изъять; налагать арест, описать (имущество); наложить запрет {секвестр}

2. разг. шутл. завладеть; не отпускать от себя



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
неотд. vt
1) описать (имущество); изъять (орудия преступления); конфисковать
2) разг. завладеть (собеседником); не отпускать от себя


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