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FEBRUARERLASSE

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Februarerlasse,
 
zwei Erlasse Kaiser Wilhelms II. vom 4. 2. 1890, mit denen er die Einberufung einer ersten internationalen Arbeiterschutzkonferenz anstrebte sowie eine auf Reichsebene einheitliche Sozialpolitik ankündigte, die u. a. die Fragen der Arbeitervertretung sowie Mitberatung und Gleichberechtigung der Arbeitnehmer berücksichtigen sollte. Die im Rahmen des »Neuen Kurses« von Wilhelm II. angestrebten sozialpolitischen Neuerungen sollten der Sozialdemokratie entgegenwirken. Unmittelbarer Ausfluss der Februarerlasse waren die internationale Arbeiterschutzkonferenz (15.-28. 3. 1890) in Berlin sowie die Novellierung der Gewerbeordnung (1891).


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