[by'dʒe-], die Befugnis der gesetzgebenden Körperschaft (Parlament), über die für einen bestimmten Zeitraum (Haushaltsjahr) erwarteten Staatseinnahmen und -ausgaben verbindlich zu beschließen (Haushaltsplan). Das Budgetrecht bildet eines der ältesten Rechte des Parlaments gegenüber der Exekutive (Regierung), um diese zu kontrollieren.