DEN EINUNDFÜNFZIGER HABEN
Den Einundfünfziger haben: übersetzung
Den Einundfünfziger haben
Die umgangssprachliche Fügung spielt auf den Paragraphen 51 des Strafgesetzbuches an, der sich auf strafbare Handlungen Geisteskranker bezieht, und bedeutet »unzurechnungsfähig sein«: Also auf den könnt ihr schon gar nicht hören, der hat doch den Einundfünfziger.